Ist Interactive Brokers steuereinfach?
Nein. Interactive Brokers betreut Kundinnen und Kunden aus Österreich über IBKR Ireland und hat keine österreichische Niederlassung, die die Kapitalertragsteuer einbehält. Die 27,5 % KESt auf Dividenden, Kursgewinne und Fondserträge werden also nicht automatisch abgeführt. Anders als manche Neobroker stellt IBKR auch keinen Steuerreport nach österreichischer Logik bereit – du bekommst Activity Statements, die für Österreich erst aufbereitet werden müssen.
Die Konsequenz: Du musst jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit der Beilage E1kv abgeben – Frist grundsätzlich 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres, mit Steuerberatung länger. Das gilt schon ab dem ersten Euro Ertrag; einen Freibetrag gibt es in Österreich nicht. Was steuereinfache Broker anders machen, erklärt der Guide Steuereinfacher Broker.
Die E1kv-Kennzahlen für dein IBKR-Depot
Weil kein KESt-Abzug stattfindet, gehören alle Werte in die rechte Spalte „Kapitaleinkünfte ohne KESt-Abzug". Laut BMF-Formular E1kv 2025 (Version vom 27.06.2025):
| Was | Kennzahl | Steuersatz |
|---|---|---|
| Dividenden aus Einzelaktien, Anleihezinsen | 863 | 27,5 % |
| Realisierte Kursgewinne (Aktien, ETFs, Anleihen) | 994 | 27,5 % |
| Realisierte Kursverluste | 892 | – |
| Gewinne aus Derivaten (z. B. Optionen) | 995 | 27,5 % |
| Verluste aus Derivaten | 896 | – |
| Ausschüttungen von ETFs/Fonds | 898 | 27,5 % |
| Ausschüttungsgleiche Erträge thesaurierender ETFs | 937 | 27,5 % |
| Anrechenbare ausländische Quellensteuer | 998 | – |
Gewinne und Verluste trägst du getrennt ein, nicht saldiert – den Ausgleich rechnet das Finanzamt selbst. Für Zinsen auf dein Cash-Guthaben bei IBKR gibt es mehrere mögliche Kennzahlen, je nachdem, wie der Ertrag steuerlich eingestuft wird; das solltest du einmal mit einer Steuerberatung klären.
Schritt für Schritt zur Steuererklärung
- Jahresberichte exportieren: Im Kundenportal unter „Berichte" das Activity Statement für das Kalenderjahr (1.1.–31.12.) als PDF und CSV laden. Darin stehen Trades, Dividenden, Quellensteuern und Zinsen.
- In Euro umrechnen: Erträge und Kaufpreise in Fremdwährung rechnest du mit dem Wechselkurs zum jeweiligen Zeitpunkt in Euro um. Ein Kursgewinn in Euro kann so auch entstehen, wenn die Aktie in Dollar nur stagniert hat.
- Anschaffungskosten nach österreichischer Methode: Österreich rechnet mit dem gleitenden Durchschnittspreis aller Käufe desselben Wertpapiers. IBKR weist realisierte Gewinne dagegen nach FIFO aus – die Zahlen aus dem Statement darfst du also nicht einfach übernehmen, wenn du mehrfach gekauft hast (z. B. per Recurring Investment).
- Ausschüttungsgleiche Erträge holen: Für thesaurierende ETFs den agE-Wert je Anteil aus der OeKB-Fondsliste (my.oekb.at) nehmen, mit deinen Anteilen zum Meldestichtag multiplizieren und in Kennzahl 937 eintragen. Die versteuerten agE erhöhen deine Anschaffungskosten – notier sie dir, sonst zahlst du beim Verkauf doppelt. Details im Guide Meldefonds.
- Quellensteuer anrechnen: Einbehaltene ausländische Quellensteuer ist bis zur Höhe des Doppelbesteuerungsabkommens anrechenbar, meist maximal 15 % – und zwar in Kennzahl 998. Bei US-Aktien sorgt ein gültiges W-8BEN dafür, dass überhaupt nur 15 % abgezogen werden. Was darüber hinausgeht (etwa die Schweizer 35 %), holst du nur im Quellenstaat zurück.
- In FinanzOnline eintragen: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv ausfüllen. Belege (Statements, Berechnungen, OeKB-Auszüge) mindestens sieben Jahre aufbewahren.
Wie viel KESt am Ende herauskommt, kannst du mit dem KESt-Rechner gegenprüfen. Wer viele Positionen, Fremdwährungen oder Derivate hat, fährt mit einem spezialisierten Steuer-Tool oder einer Steuerberatung meist besser.
Die typischen Fallen
- Nicht-Meldefonds: US-ETFs und manche Nischenfonds sind keine Meldefonds. Dann greift eine Pauschalbesteuerung, die fast immer teurer ist. Mit UCITS-ETFs großer Anbieter passiert das selten – prüf den Status vor dem Kauf.
- FIFO statt Durchschnittspreis: Wer die IBKR-Gewinne 1:1 übernimmt, rechnet bei mehreren Käufen falsch – mal zu viel, mal zu wenig Steuer.
- agE vergessen: Thesaurierende ETFs sind jedes Jahr steuerpflichtig, auch ohne Verkauf. Wer die agE nicht erklärt, riskiert Nachzahlungen und Strafen.
- Depotübertrag nicht gemeldet: Überträgst du Wertpapiere zu oder von IBKR, musst du das unter Umständen selbst binnen eines Monats dem Finanzamt melden, sonst gilt es als Verkauf. Details: Depotübertrag.
- Einlagensicherung: Cash bei IBKR Ireland ist über die irische Anlegerentschädigung nur bis 20.000 € geschützt – deutlich weniger als die 100.000 € bei österreichischen oder deutschen Banken.
Wann sich ein steuereinfacher Broker mehr lohnt
Interactive Brokers ist unschlagbar, wenn du Zugang zu vielen Börsen, Optionen oder Produkten brauchst, die es anderswo nicht gibt. Für einen reinen ETF-Sparplan ist der Steueraufwand dagegen schwer zu rechtfertigen: Trade Republic und seit Oktober 2026 auch Scalable Capital bieten 0-€-Sparpläne mit automatischer KESt-Abfuhr. Eine bewährte Aufteilung ist: Kern-ETFs beim steuereinfachen Broker, nur das Spezielle bei IBKR – dann bleibt die E1kv überschaubar.
Häufige Fragen
Ist Interactive Brokers in Österreich steuereinfach?
Nein. IBKR führt keine österreichische KESt ab und erstellt keinen österreichischen Steuerreport. Alle Erträge musst du jährlich selbst über die E1kv erklären.
Welche Kennzahlen brauche ich in der E1kv für IBKR?
Die Spalte ohne KESt-Abzug: 863 für Dividenden, 994 für Kursgewinne, 892 für Kursverluste, 898 für Fondsausschüttungen, 937 für ausschüttungsgleiche Erträge und 998 für anrechenbare Quellensteuer (Formular E1kv 2025).
Kann ich die Gewinne aus dem IBKR-Statement direkt übernehmen?
Meist nicht. IBKR rechnet nach FIFO, Österreich mit dem gleitenden Durchschnittspreis. Außerdem müssen alle Beträge in Euro umgerechnet und die versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge den Anschaffungskosten zugeschlagen werden.
Muss ich auch ohne Verkäufe etwas erklären?
Ja, sobald du Dividenden, Ausschüttungen oder thesaurierende Fonds mit ausschüttungsgleichen Erträgen hast. Nur wer im ganzen Jahr gar keine Erträge hatte, hat nichts zu erklären.
Quellen
- BMF: Formular E1kv 2025 mit Erläuterungen (Version 27.06.2025)
- broker-test.at: Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern
- OeKB: Fondsdaten und ausschüttungsgleiche Erträge
Weiterlesen: Gebühren, Handelsplätze und Sicherheit im ausführlichen Interactive-Brokers-Test; die Steuer-Grundlagen im Guide ETF-Steuern in Österreich.
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