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ETF-Steuern in Österreich: Der komplette Überblick

KESt 27,5 %, kein Freibetrag, ausschüttungsgleiche Erträge – die österreichische ETF-Besteuerung folgt eigenen Regeln. Hier bekommst du das Gesamtbild, ohne Steuerdeutsch und ohne deutsche Konzepte, die hierzulande nicht gelten.

Stand: Juli 2026

Die Basis: 27,5 % KESt – auf alles, ohne Freibetrag

In Österreich unterliegen Erträge aus ETFs der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Das gilt für Ausschüttungen, für realisierte Kursgewinne beim Verkauf und für die jährlich zugerechneten Erträge thesaurierender Fonds. Nur klassische Sparbuch- und Kontozinsen werden mit 25 % besteuert – für ETF-Anleger ist der relevante Satz also praktisch immer 27,5 %.

Wichtig für alle, die deutsche Finanz-Ratgeber lesen: Österreich kennt keinen Freibetrag. Es gibt hier weder einen „Sparerpauschbetrag" noch eine „Abgeltungsteuer" oder „Vorabpauschale" – das sind deutsche Konzepte, die für dein Depot in Österreich schlicht nicht gelten. Ab dem ersten Euro Ertrag fallen 27,5 % an.

Wie viel KESt bei deinen konkreten Zahlen anfällt, kannst du beim Schwesterprojekt kestrechner.at durchrechnen – inklusive Verlustausgleich und Brutto-Netto-Umrechnung.

Endbesteuerung: Warum „steuereinfach" so bequem ist

Bei einem steuereinfachen Broker – also einem, der die österreichische KESt automatisch abwickelt – behält die depotführende Stelle die 27,5 % direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Steuer endbesteuert: Du musst diese Erträge nicht mehr in die Steuererklärung aufnehmen, es kommt keine Nachzahlung und kein Papierkram. Kaufen, halten, verkaufen – die Steuer läuft im Hintergrund mit.

Zu den steuereinfachen Anbietern zählen aktuell unter anderem Trade Republic (seit April 2025), Flatex, DADAT, Erste Bank George, easybank und bankdirekt.at. Bei ausländischen Brokern ohne KESt-Abfuhr musst du dagegen selbst veranlagen – was das konkret bedeutet, liest du im Guide Steuereinfacher Broker: Die Entscheidungsfrage.

Ausschüttend vs. thesaurierend: Der agE-Mechanismus

Bei ausschüttenden ETFs ist die Sache intuitiv: Der Fonds überweist regelmäßig Erträge auf dein Verrechnungskonto, davon gehen 27,5 % KESt ab. Bei thesaurierenden ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen, greift Österreich zu einer Besonderheit, die viele Einsteiger überrascht: den ausschüttungsgleichen Erträgen (agE).

Die Logik: Auch wenn der Fonds nichts ausschüttet, erwirtschaftet er laufende Erträge. Der steuerliche Vertreter des Fonds meldet diese jährlich an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Die agE setzen sich zusammen aus den ordentlichen Erträgen (etwa Dividenden und Zinsen im Fonds) plus 60 % der realisierten Substanzgewinne des Fonds. Auf diese Bemessungsgrundlage zahlst du 27,5 % KESt – Jahr für Jahr, obwohl kein Geld bei dir angekommen ist.

Klingt nach Doppelbesteuerung beim späteren Verkauf? Ist es nicht: Die bereits versteuerten agE erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim Verkauf ist dein steuerpflichtiger Kursgewinn dadurch entsprechend kleiner – was du unterwegs schon versteuert hast, wird nicht noch einmal besteuert.

Österreich-Spezifikum: Der agE-Mechanismus funktioniert nur bei Meldefonds – also Fonds, deren steuerlicher Vertreter die Daten an die OeKB meldet. Bei Nicht-Meldefonds greift eine meist deutlich nachteilige Pauschalbesteuerung. Fast alle großen UCITS-ETFs sind Meldefonds; wie du das in zwei Minuten prüfst, zeigt der Guide Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds.

Praktische Folge: Liquidität für die agE-Steuer einplanen

Bei thesaurierenden ETFs bucht dir eine steuereinfache Bank die KESt auf die agE einmal jährlich vom Verrechnungskonto ab – ohne dass eine Ausschüttung geflossen wäre. Halte dort also eine kleine Reserve, damit die Abbuchung gedeckt ist. Das ist kein Nachteil des Thesaurierers, nur ein Punkt für die Planung: Wirtschaftlich läuft es über die Anschaffungskosten-Korrektur langfristig auf dasselbe hinaus wie beim Ausschütter.

Verlustausgleich: Was automatisch verrechnet wird – und was nicht

Realisierst du in einem Kalenderjahr Kursverluste, dürfen diese mit anderen Kapitalerträgen desselben Jahres verrechnet werden. Eine steuereinfache Bank erledigt das automatisch innerhalb deines Depots: Kursverluste werden gegen Kursgewinne und Dividenden gegengerechnet, zu viel einbehaltene KESt wird gutgeschrieben.

Drei Grenzen solltest du kennen:

  • Nicht gegen Sparzinsen: Verluste aus Wertpapieren dürfen nicht mit Zinsen aus Sparbüchern oder Konten verrechnet werden.
  • Kein Verlustvortrag: Was bis 31.12. nicht ausgeglichen ist, verfällt – ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
  • Nur innerhalb des Depots automatisch: Verluste und Gewinne bei verschiedenen Banken verrechnet die Bank nicht; ein depotübergreifender Ausgleich ist nur über die Steuererklärung möglich.

Ein Beispiel: Du realisierst im selben Jahr 1.500 € Kursgewinn mit ETF A und 1.000 € Verlust mit ETF B im selben Depot. Die Bank verrechnet automatisch, KESt fällt nur auf die verbleibenden 500 € an – also 137,50 € statt 412,50 €. Wartest du mit dem Verlustverkauf dagegen bis Jänner, ist die Verrechnungschance für das alte Jahr endgültig vertan.

Altbestand: Die steuerfreie Ausnahme

Wertpapiere, die vor dem 1.1.2011 gekauft wurden (bei Fonds gilt der Stichtag 1.1.2011 mit Übergangsregeln), zählen als Altbestand: Kursgewinne daraus sind beim Verkauf steuerfrei. Laufende Erträge wie Ausschüttungen bleiben natürlich KESt-pflichtig. Wer solche Positionen hält, sollte sie gedanklich vom Neubestand trennen – gerade bei einem Depotübertrag lohnt es sich, auf die korrekte Fortführung dieses Status zu achten.

Regelbesteuerungsoption: Die seltene Alternative

Statt der 27,5 % KESt kannst du deine Kapitalerträge freiwillig zum normalen Einkommensteuertarif veranlagen lassen (Regelbesteuerungsoption). Das kann sinnvoll sein, wenn dein Gesamteinkommen sehr niedrig ist – etwa bei Studierenden oder in Karenzjahren –, weil der Tarif dann unter 27,5 % liegen kann. Für die allermeisten Berufstätigen ist die KESt-Endbesteuerung die günstigere und einfachere Variante. Ob sich die Option in deinem Fall rechnet, kannst du mit dem Vergleichsmodul auf kestrechner.at abschätzen.

Zusammengefasst: Deine steuerliche Checkliste

  • 27,5 % KESt auf alle ETF-Erträge, kein Freibetrag, ab dem ersten Euro.
  • Steuereinfacher Broker = Endbesteuerung, kein Papierkram. Andernfalls Selbstveranlagung per E1kv.
  • Thesaurierer: jährliche agE-Besteuerung, dafür höhere Anschaffungskosten – keine Doppelbesteuerung.
  • Meldefonds wählen – bei Nicht-Meldefonds droht Pauschalbesteuerung.
  • Verlustausgleich läuft automatisch im Depot, aber ohne Vortrag ins Folgejahr.
  • Altbestand (Kauf vor 2011) bleibt bei Kursgewinnen steuerfrei.

Hinweis: Dieser Guide ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. In Spezialfällen (Altbestand, Auslandsdepots, Regelbesteuerung) kann ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Muss ich meine ETF-Gewinne in die Steuererklärung eintragen?

Bei einem steuereinfachen Broker nein: Die Bank behält die 27,5 % KESt automatisch ein, die Erträge sind endbesteuert. Nur bei ausländischen Brokern ohne KESt-Abfuhr musst du selbst per Formular E1kv veranlagen – Details im Guide Steuereinfacher Broker.

Gibt es in Österreich einen Steuerfreibetrag für ETF-Gewinne?

Nein. Anders als in Deutschland (Sparerpauschbetrag) gibt es in Österreich keinen Freibetrag auf Kapitalerträge – die 27,5 % KESt fallen ab dem ersten Euro an. Einzige Ausnahmen: steuerfreier Altbestand und die Regelbesteuerungsoption bei sehr niedrigem Einkommen.

Zahle ich bei thesaurierenden ETFs doppelt Steuern?

Nein. Die jährlich versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim Verkauf fällt die KESt nur auf den noch nicht versteuerten Teil des Kursgewinns an.

Kann ich Verluste aus 2026 mit Gewinnen aus 2027 verrechnen?

Nein. Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres; ein Verlustvortrag ins Folgejahr ist in Österreich für Privatanleger nicht vorgesehen.

Quellen

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