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Depot für Kinder und Jugendliche in Österreich: So legst du für den Nachwuchs an

Kein Anleger hat einen längeren Anlagehorizont als ein Neugeborenes. Wie du in Österreich für Kinder investierst, welche Jugend-Depots es gibt – und welche rechtlichen Punkte du kennen solltest.

Stand: Juli 2026

Der größte Vorteil: Zeit

Beim Investieren für Kinder arbeitet der mächtigste Faktor überhaupt für dich: der Zinseszinseffekt über einen extrem langen Horizont. Ein Rechenbeispiel: Wer ab der Geburt 50 € im Monat in einen breit gestreuten ETF-Sparplan einzahlt, hat bis zum 18. Geburtstag 10.800 € eingezahlt – bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 6 % pro Jahr wären daraus rund 19.400 € geworden (vor Steuern und Kosten, keine Garantie, Kurse schwanken). Fast die Hälfte des Endbetrags stammt also nicht aus Einzahlungen, sondern aus Marktentwicklung. Rechne dein eigenes Szenario – andere Rate, andere Laufzeit, andere Renditeannahme – im Sparplan-Rechner durch.

Dazu kommt: Ein 18-Jahre-Horizont macht Kursschwankungen fast bedeutungslos. Zwischenzeitliche Einbrüche von 30 % oder mehr sind auf diesem Weg normal – und für den laufenden Sparplan sogar günstig, weil er dann billiger einkauft. Wer noch länger denkt und das Depot etwa bis zum Berufseinstieg oder als Grundstein für die private Pensionsvorsorge weiterlaufen lässt, verlängert den Zinseszinseffekt um weitere Jahrzehnte – kein späterer Sparplan kann diese frühen Jahre je aufholen.

Grundsatzfrage: Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern?

Beide Wege sind verbreitet und haben klare Trade-offs:

Depot auf Namen des KindesDepot auf Namen der Eltern
EigentumDas Geld gehört rechtlich dem Kind. Einzahlungen sind Schenkungen ans Kind.Das Geld bleibt Vermögen der Eltern; die Widmung „fürs Kind" ist rein mental.
ZugriffMit Volljährigkeit (18) erhält das Kind die volle Verfügungsgewalt – unabhängig davon, was die Eltern sich wünschen.Eltern entscheiden frei, wann und wie viel sie übergeben (z. B. erst zum Studienbeginn).
Verfügungen davorEltern verwalten als gesetzliche Vertreter. Für bestimmte Verfügungen über Vermögen Minderjähriger kann nach österreichischem Recht eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts erforderlich sein – die Praxis der Banken ist hier unterschiedlich; kläre das vor der Eröffnung mit dem Anbieter.Keine gerichtlichen Hürden; Verkauf und Umschichtung jederzeit möglich.
Schutz des ZwecksHoch: Das Geld ist dem Zugriff der Eltern (etwa in finanziellen Notlagen) weitgehend entzogen – es gehört dem Kind.Geringer: Das Geld kann jederzeit zweckentfremdet werden und zählt z. B. bei Insolvenz oder Scheidung zum Elternvermögen.

Vereinfacht: Das Kinderdepot schützt den Verwendungszweck, das Elterndepot die Flexibilität. Eine spätere Übergabe vom Eltern- ins Kind-Depot ist als unentgeltliche Übertragung (Schenkung) mit entsprechendem Nachweis steuerlich keine Veräußerung – wie das abläuft, erklärt der Guide Depotübertrag. Rechtlich verbindliche Aussagen zu Pflegschaftsgericht und Schenkungen kann dir nur eine Rechtsberatung geben; dieser Guide ersetzt sie nicht.

Tipp: Viele Familien fahren zweigleisig – ein Kinderdepot für Geldgeschenke von Oma, Opa und Taufpaten (klar dem Kind gewidmet) und ein Eltern-Depot für die eigene, flexible „Startkapital-Reserve". So bleibt der Zweck geschützt, ohne dass die Eltern jede Gestaltungsfreiheit aus der Hand geben.

Diese Jugend-Angebote gibt es in Österreich

Mehrere steuereinfache Anbieter haben eigene Konditionen für junge Kundinnen und Kunden (Stand Juli 2026; Eröffnungs- und Altersbedingungen beim Anbieter prüfen):

AnbieterAngebotKonditionen laut Anbieter
DADATU25-Depotohne Depot- und Kontogebühr
easybankYoung-Investors-Depot (unter 27)Depot, Konto & Sparplan-Käufe 0 €, Gettex-Order 1 €
Erste Bank Georges Young Depot (unter 27)0 € Depotgebühr bis 25.000 € Depotwert
Trade Republicbietet keine Kinder- oder Gemeinschaftsdepots an

Für Jugendliche ab dem gesetzlich möglichen Eröffnungsalter (je nach Bank unterschiedlich geregelt) sind diese Angebote oft die günstigste steuereinfache Lösung – gerade die easybank-Kondition „alle Sparplan-Käufe 0 €" unter 27 macht kleine Raten komplett gebührenfrei. Vergleiche darüber hinaus wie immer im Sparplan-Vergleich und Depot-Vergleich.

Steuern: Die KESt kennt kein Kindesalter

Ein verbreiteter Irrtum: „Kinder zahlen ja keine Steuern." Für Kapitalerträge stimmt das in Österreich nicht – die KESt von 27,5 % auf Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Kursgewinne fällt unabhängig vom Alter an, und einen Freibetrag gibt es nicht. Bei einem steuereinfachen Broker wird sie automatisch abgeführt, das Depot des Kindes ist damit endbesteuert.

Ein Detail für Fortgeschrittene: Über die Regelbesteuerungsoption können Kapitalerträge freiwillig zum Einkommensteuertarif veranlagt werden – das kann bei sehr niedrigem Gesamteinkommen (wie es bei Kindern typischerweise vorliegt) im Einzelfall zu einer Erstattung führen, erfordert aber eine Veranlagung und lohnt sich meist erst bei größeren Erträgen. Im Zweifel Steuerberater fragen. Grundlagen im Guide ETF & Steuern in Österreich, schnell überschlagen auf kestrechner.at.

Österreich-Spezifikum: Auch fürs Kinderdepot gilt die Meldefonds-Regel – ein Nicht-Meldefonds wird pauschal besteuert und ist gerade bei jahrzehntelanger Haltedauer besonders nachteilig. Vor dem Kauf in der OeKB-Liste prüfen (Anleitung) und einen steuereinfachen Broker wählen (warum, steht hier).

So startest du konkret

  1. Variante wählen: Depot auf Namen des Kindes (Zweckschutz) oder der Eltern (Flexibilität) – siehe oben.
  2. Anbieter wählen: steuereinfach, Jugend-Konditionen nutzen, Mindestrate beachten (z. B. DADAT ab 10 €, easybank ab 50 €).
  3. Depot eröffnen: Beim Kinderdepot verlangen Banken üblicherweise Dokumente wie Geburtsurkunde und die Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter; die Details unterscheiden sich je nach Institut.
  4. Einen breiten Welt-ETF als Sparplan einrichten – thesaurierend ist über 18 Jahre besonders bequem. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung: ETF-Sparplan einrichten.
  5. Laufen lassen und Geldgeschenke zu Anlässen als Einmalkäufe dazulegen. Die typischen Stolperer vermeidest du mit dem Guide Die 10 häufigsten Anfängerfehler.

FAQ: Depot für Kinder in Österreich

Ab welchem Alter kann ein Kind ein Depot haben?

Ein Depot auf den Namen des Kindes ist grundsätzlich ab Geburt möglich – eröffnet und verwaltet wird es durch die gesetzlichen Vertreter. Selbstständig handeln dürfen Jugendliche je nach Bank und Produkt erst später; die konkreten Altersgrenzen und Mitwirkungspflichten regelt jedes Institut selbst.

Was passiert, wenn das Kind 18 wird?

Mit der Volljährigkeit geht die volle Verfügungsgewalt über ein auf das Kind lautendes Depot auf das Kind über – es kann verkaufen, umschichten oder das Geld ausgeben, ohne die Eltern zu fragen. Wer das nicht möchte, spart stattdessen im eigenen Namen an und übergibt später schrittweise.

Zahlen Kinder wirklich KESt?

Ja. Die 27,5 % KESt auf Kapitalerträge gelten altersunabhängig, einen Freibetrag gibt es nicht. Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kann die freiwillige Regelbesteuerung im Einzelfall Geld zurückholen – das erfordert aber eine Steuerveranlagung und im Zweifel fachliche Beratung.

Können Oma und Opa direkt einzahlen?

Aufs Verrechnungskonto eines Kinderdepots kann grundsätzlich jeder überweisen – solche Zuwendungen sind Schenkungen an das Kind. Bei größeren Beträgen dokumentieren (Verwendungszweck, ggf. Schenkungsvereinbarung), damit Herkunft und Eigentum später eindeutig sind.

Quellen

Wie viel wird aus 50 € im Monat?

Rechne den Sparplan fürs Kind mit deiner Rate, Laufzeit und Renditeannahme durch.

Zum Sparplan-Rechner →