etfdepot.at

StartWissen › Trade Republic & Steuern

Trade Republic und Steuern in Österreich: Was die KESt-Abfuhr wirklich abdeckt

Seit April 2025 ist Trade Republic in Österreich steuereinfach – die 27,5 % KESt wird automatisch abgeführt. Was das für Dividenden, Kursgewinne, thesaurierende ETFs und die Zinsen auf dein Cash bedeutet, und wo du trotzdem noch selbst ran musst.

Stand: Juli 2026

Ist Trade Republic steuereinfach?

Ja – seit dem 24.04.2025. Über die Wiener Zweigniederlassung der Trade Republic Bank GmbH wird die österreichische Kapitalertragsteuer von 27,5 % automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Laut broker-test.at gilt das über alle Produktklassen hinweg: Aktien, Anleihen, in- und ausländische ETFs und Fonds, Derivate, Zinsen und Krypto – inklusive laufendem Verlustausgleich. Damit spielt Trade Republic steuerlich in einer Liga mit inländischen Banken wie DADAT oder der Erste Bank; was „steuereinfach" formal bedeutet, erklärt unser Guide Steuereinfacher Broker.

Wichtig für die Einordnung: Neukunden, die ihr Depot ab dem 24.04.2025 eröffnet haben, sind von der ersten Order an steuereinfach. Bestandskunden wurden schrittweise umgestellt – für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 bis zur individuellen Umstellung war noch selbst zu veranlagen (mehr dazu unten). Die praktische Konsequenz der Steuereinfachheit heißt Endbesteuerung: Mit dem KESt-Abzug ist steuerlich alles erledigt – kein E1kv-Formular, keine Fristen, keine Steuererklärung wegen deiner ETFs. Einen Freibetrag wie in Deutschland gibt es in Österreich übrigens nicht; die KESt fällt ab dem ersten Euro Ertrag an.

Wie die KESt-Abfuhr konkret funktioniert

Dividenden und Ausschüttungen: Bei jeder Gutschrift behält Trade Republic die 27,5 % KESt direkt ein – auf deinem Verrechnungskonto landet der Nettobetrag. Bei ausländischen Dividenden kann zusätzlich Quellensteuer des Herkunftslandes anfallen; der nach Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbare Teil (typischerweise bis 15 %) wird bei steuereinfacher Abwicklung in der Regel automatisch auf die KESt angerechnet.

Realisierte Kursgewinne: Beim Verkauf wird die Differenz zwischen Verkaufserlös und steuerlichen Anschaffungskosten mit 27,5 % besteuert. Kaufst du denselben ETF mehrfach (etwa per Sparplan), gilt für die Anschaffungskosten der gleitende Durchschnittspreis aller Käufe. Unrealisierte Buchgewinne bleiben unbesteuert – solange du nicht verkaufst, fällt keine KESt auf Kurssteigerungen an.

Verlustausgleich: Läuft automatisch und laufend innerhalb des Depots: Realisierte Kursverluste werden im selben Kalenderjahr mit Kursgewinnen und Dividenden verrechnet; zu viel einbehaltene KESt wird gutgeschrieben. Zwei Grenzen setzt das Gesetz: Verluste dürfen nicht mit Zinsen aus Sparbüchern oder Konten verrechnet werden, und ein Verlustvortrag ins Folgejahr ist nicht möglich – was am 31.12. an Verlusten übrig bleibt, verfällt steuerlich. Wie viel KESt bei deinem Szenario konkret anfällt, kannst du auf kestrechner.at durchrechnen; die Grundlagen von der Bemessung bis zum Verlustausgleich vertieft der Guide ETF-Steuern in Österreich.

Thesaurierende ETFs & ausschüttungsgleiche Erträge

Die meisten Welt-ETFs schütten nicht aus, sondern thesaurieren – und genau hier ist ein steuereinfacher Broker am meisten wert. Österreich besteuert thesaurierende Fonds nämlich jährlich, auch ohne Verkauf: über die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge (agE).

So funktionieren agE: Der steuerliche Vertreter des Fonds meldet jedes Jahr an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB), welche Erträge der Fonds erwirtschaftet hat – die ordentlichen Erträge (Dividenden, Zinsen im Fonds) plus 60 % der realisierten Substanzgewinne. Auf diese Bemessungsgrundlage fallen 27,5 % KESt an. Im Gegenzug erhöhen die versteuerten agE deine steuerlichen Anschaffungskosten – beim späteren Verkauf wird also nicht doppelt besteuert. Trade Republic bucht die KESt auf agE automatisch vom Verrechnungskonto ab und passt die Anschaffungskosten an; du musst nichts melden und nichts rechnen. Voraussetzung ist, dass dein ETF ein Meldefonds ist – für Fonds ohne OeKB-Meldung greift eine fast immer nachteilige Pauschalbesteuerung. Bei den gängigen UCITS-ETFs großer Anbieter ist der Meldefonds-Status der Normalfall; prüfen kannst du ihn in der OeKB-Fondsliste (my.oekb.at).

Zinsen auf dein Cash-Guthaben

Trade Republic verzinst nicht investiertes Guthaben unlimitiert mit 2,25 % p.a. (seit 17.06.2026, dem EZB-Einlagenzins folgend); für österreichische Neukunden läuft seit 12.05.2026 eine Aktion mit 3,00 % p.a. Auch hier gilt: Die KESt wird automatisch abgeführt, du bekommst die Zinsen netto gutgeschrieben.

Eine Feinheit lohnt den Blick: Steuerlich gelten für Zinsen aus Bankeinlagen 25 % KESt, für Fondserträge dagegen 27,5 %. Trade Republic hält dein Cash teils als Einlage bei Partnerbanken, teils in Geldmarktfonds – Erträge aus dem Geldmarktfonds-Anteil sind steuerlich Fondserträge. Um die korrekte Zuordnung und den Abzug kümmert sich der Broker automatisch. Zwei Dinge solltest du trotzdem wissen: Der Geldmarktfonds-Anteil ist Sondervermögen, fällt aber nicht unter die Einlagensicherung. Und Zinsen aus Geldeinlagen können nicht mit Kursverlusten aus Wertpapieren verrechnet werden – sie laufen steuerlich in einem eigenen Topf.

Was du noch selbst tun musst

Trotz Steuereinfachheit bleiben ein paar Punkte bei dir:

W-8BEN für US-Dividenden: Damit auf US-Dividenden statt 30 % nur die im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen 15 % US-Quellensteuer einbehalten werden, muss ein gültiges W-8BEN-Formular hinterlegt sein. Die meisten Broker wickeln das digital direkt im Eröffnungsprozess ab – prüfe in der App bzw. beim Support, ob das Formular bei dir hinterlegt und noch gültig ist. Für klassische UCITS-ETFs mit Sitz in Irland oder Luxemburg brauchst du es nicht, sondern nur für US-Einzelaktien und US-domizilierte Titel.

Altfälle vor der Umstellung: Warst du schon vor dem 24.04.2025 Kunde, dann waren Erträge aus dem Zeitraum 01.01.2025 bis zu deiner individuellen Umstellung auf die steuereinfache Abwicklung noch selbst zu veranlagen – ebenso alle Erträge aus früheren Jahren, in denen Trade Republic noch nicht steuereinfach war. Das läuft über das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung), Frist grundsätzlich 30.4. (Papier) bzw. 30.6. (FinanzOnline) des Folgejahres. Wenn das auf dich zutrifft und noch offen ist, kläre die Nachmeldung am besten mit einer Steuerberatung.

Depotübertrag melden: Überträgst du Bestände von einem ausländischen Broker zu Trade Republic (oder umgekehrt), musst du den Übertrag auf ein eigenes Depot unter Umständen selbst binnen eines Monats dem Finanzamt melden – inländische Banken erledigen das automatisch. Details im Guide Depotübertrag.

Regelbesteuerung prüfen (optional): Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kann es sich lohnen, Kapitalerträge freiwillig zum Einkommensteuertarif zu veranlagen statt mit 27,5 % KESt – die sogenannte Regelbesteuerungsoption. Das ist ein Sonderfall; für die meisten Anleger bleibt der KESt-Abzug die bessere und bequemere Variante.

Häufige Fragen

Ist Trade Republic in Österreich steuereinfach?

Ja, seit dem 24.04.2025. Die Wiener Zweigniederlassung führt die 27,5 % KESt automatisch ab – laut broker-test.at über alle Produktklassen hinweg, inklusive laufendem Verlustausgleich. Neukunden sind sofort steuereinfach, Bestandskunden wurden schrittweise umgestellt.

Muss ich mit Trade Republic eine Steuererklärung machen?

Für Erträge nach der Umstellung: nein. Mit dem automatischen KESt-Abzug sind sie endbesteuert. Eine E1kv-Erklärung brauchst du nur für Altfälle – also Erträge aus der Zeit, bevor dein Depot steuereinfach abgewickelt wurde.

Wie werden thesaurierende ETFs bei Trade Republic besteuert?

Über die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge: Trade Republic zieht die 27,5 % KESt auf die von der OeKB gemeldeten Werte automatisch ab und erhöht im Gegenzug deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim Verkauf wird dadurch nichts doppelt besteuert.

Werden die Zinsen auf mein Guthaben versteuert?

Ja, automatisch – du erhältst die Zinsen (2,25 % p.a., Neukunden-Aktion 3,00 %) bereits netto. Je nachdem, ob der Ertrag aus Bankeinlagen (25 % KESt) oder dem Geldmarktfonds-Anteil (27,5 % als Fondsertrag) stammt, ordnet der Broker den Steuersatz selbst korrekt zu.

Quellen

Weiterlesen: Wie sich Trade Republic insgesamt schlägt – Kosten, Handelsplatz, Sparpläne – steht im ausführlichen Trade-Republic-Test; das Duell mit dem steuereinfachen Allrounder im Vergleich Trade Republic vs. Flatex.

Steuereinfach ist nicht gleich steuereinfach?

Doch – aber die Konditionen unterscheiden sich deutlich. Alle steuereinfachen Broker Österreichs mit Gebühren und Bewertung im Überblick.

Zum Depot-Vergleich →